Die sehr gut ausgebildeten Pflegekräfte der Pflegedienst am Ringweg GmbH besprechen mit Ihnen, bei welchen Aufgaben wir unterstützen können. Zu den unterstützenden Tätigkeiten zählen:
Im Rahmen der Pflegeversicherung, aber auch als Selbstzahler erhalten Sie folgende Leistungen:
Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung und Ernährung entsprechend den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung.
Diese Leistungen können auch im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen der Krankenversicherung, aber auch als Selbstzahler erhalten Sie Leistungen der Behandlungspflege. Dies ist die Ausführung von ärztlichen Verordnungen, wie z.B. Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, Injektionen, Infusionen, Wundversorgungen, med. Einreibungen, Port Versorgung. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse, unabhängig von einer bestehenden Pflegestufe. Es fallen hier für Sie außer „Rezeptgebühren“ keine Kosten an.
Im Rahmen unseres Betreuungsdienstes bieten wir Ihnen Alltagsbegleiter an, die stundenweise zu Ihnen nach Hause kommen. Hier richten wir uns ganz nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen, Beispiele sind:
Bei der Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung übernimmt die Pflegekasse einen festgelegten Betrag. Die Kostenerstattung ist auch im Rahmen der Verhinderungspflege möglich.
Hauswirtschaft:
Im Rahmen der Pflegeversicherung, aber auch als Selbstzahler bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Die Leistungen können auch im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Auf Wunsch erledigen wir für Sie auch Behördengänge, Arzt- und Apothekenbesuche.
Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von Hilfsmitteln, wie z.B. Rollator, Rollstuhl, Badehilfen.
Nach Terminabsprache stehen wir Ihnen bei der Pflegeeinstufung durch den MDK zur Seite.
Werden Pflegebedürftige ausschließlich von Angehörigen gepflegt, so schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Qualität der Pflege in bestimmten Zeitabständen von einem professionellen Pflegedienst überprüft werden muss.
Wird dieser Beratungseinsatz nicht in Anspruch genommen, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall ganz streichen.
Gerne führen wir diesen Beratungseinsatz nach Terminabsprache durch. Wir speichern das Besuchsdatum in unserem Terminplaner. So werden Sie von uns zu gegebener Zeit erinnert. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse.
Unsere Pflegeberater bieten mehrmals jährlich Kurse in häuslicher Pflege an. Hier wird an 10 Abenden eine Grundlage im Umgang mit kranken- und hilfsbedürftigen Menschen vermittelt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Wünschen Sie einen gemeinsamen Beratungstermin oder haben Sie Fragen? Dann können Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren.